20er
Soziales

Mehr Butter aufs Brot? - Mindestsicherung, Bürgergeld und Grundeinkommen

Foto: Ralf Maro/ Version


Wir erleben eine zunehmende Infrage-Stellung und Überforderung unseres Sozialmodells: Die Arbeitslosigkeit steigt, monetäre Transferleistungen sind mitunter nicht existenzsichernd, auch Vollzeit-Erwerbsarbeit kann Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle heißen.
VERONIKA LITSCHEL



Wir erleben eine zunehmende Infrage-Stellung und Überforderung unseres Sozialmodells: Die Arbeitslosigkeit steigt, monetäre Transferleistungen sind mitunter nicht existenzsichernd, auch Vollzeit-Erwerbsarbeit kann Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle heißen. Veronika Litschel
Das österreichische Sozialsystem geht in seiner Konzeption von einem durchgehenden unselbstständigen (männlichen) Vollzeiterwerbsverhältnis aus. Transferleistungen werden in Ausnahmesituationen oder bestimmten Lebenslagen nötig. Konsequenz innerhalb des Systems ist, dass Lebenszeiten außerhalb des unselbstständigen Vollzeitarbeitsverhältnisses Auswirkungen auf den Anspruch und die Höhe von Transferleistungen haben. Zunehmend treten Lücken des bestehenden Sozialsystems auf, die Armutsgefährdung von 13% der Bevölkerung wird zum Thema. Eine Weiterentwicklung oder ein Umbau eines Systems, das auf Vollbeschäftigung aufbaut, ist nötig; aber wie?

1999: Große Koalition, Sozial- und Arbeitsministerium SPÖ-besetzt: Nach fast zweijähriger Arbeit wird das Ergebnis der von der Armutskonferenz initiierten und vom Ministerium finanzierten Arbeitsgruppe zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung unter dem Namen „Einbinden statt ausgrenzen“ präsentiert. Diese Arbeitsgruppe hat viele Seiten eingebunden und einen Konsensvorschlag vorgelegt. Die Säulen der Mindest- oder Grundsicherung sind der Aufbau auf dem bestehenden Sozialsystem, das Haushaltseinkommen als Basis, die Bereitschaft dem Arbeitsmarkt zu Verfügung zu stehen und die Bedürftigkeitsprüfung. Alle bestehenden Transferleistungen werden auf ein festgesetztes haushaltsbezogenes Existenzminimum ausgeglichen, Bezugslücken geschlossen und die öffentliche Infrastruktur, soziale wie öffentliche Dienstleistungen sowie der Zugang zu diesen auf hohem Niveau garantiert.

Ohne Frage war dieses Konzept zum bestehenden ein großer Fortschritt und wird weiterhin mit verschiedenen Abwandlungen als Grundsicherung vielerseits diskutiert und gefordert. Im Vergleich zu neun unterschiedlichen Sozialhilfegesetzgebungen und der Tatsache, dass alle Transfer- und Versicherungsleistungen keinen Sockel nach unten haben (Ausnahme in der Pensionsversicherung) eine extreme Verbesserung. Allerdings, die Erwerbszentriertheit bleibt. Die Frage der Lohnsubvention ist nicht gelöst. Ein auf dem Haushaltseinkommen basierendes Modell ist aus Aspekten der Geschlechtergerechtigkeit zu hinterfragen, geht es doch von der Gleichverteilung des Zugangs zu finanziellen Mitteln in einem Haushalt aus. Lebenslagen der versteckten Obdachlosigkeit, dem Verbleib von Frauen in (Gewalt-)Beziehungen und vieles mehr, machen weitreichende flankierende Maßnahmen nötig.

2000: Schwarz-blaue Koalition, ein Wirtschafts- und Arbeitsministerium in Hand der ÖVP, ein Sozialministerium unter wechselnder freiheitlicher Besetzung. Im Regierungsübereinkommen wird das Bürgergeld festgeschrieben. Obwohl das Konzept in Österreich scheitert, ist ein Bürgergeld in Deutschland mit Hartz IV eingeführt. Geht die Grundsicherung von der Bereitschaft zur Arbeit im Rahmen der eigenen Möglichkeiten aus, sagt das Bürgergeld, dass wer essen will auch arbeiten soll. Bürgergeld spielt mit den Vorurteilen gegen Arbeitslose, die als Tachinierer und Schmarotzer empfunden werden. Im Weiteren spielt es auch damit, dass sich der Staat und die Gesellschaft weder die Arbeitslosen noch die Sozialleistungen leisten können. Arbeitslose werden zu Gemeinwesenarbeit verpflichtet und erhalten dafür als Aufzahlung zu ihren Versicherungs- oder Sozialleistungen das Bürgergeld (z.B. 1 € in der Stunde oder 20% ihres Leistungsbezugs). Das entlastet die Kommunen und suggeriert Gerechtigkeit, die Leute tun etwas für ihr Geld. Das Bürgergeld-Konzept verdrängt reguläre Arbeitsplätze, hat Auswirkungen auf die Qualität von Leistung und hat einen Zwangscharakter. Davon auszugehen, dass das Bürgergeld ein Mehr an existenzsichernden Arbeitsplätzen schafft, ist naiv.

Das Grundeinkommen, das der Idee nach alle EinwohnerInnen am gesellschaftlichen Reichtum teilhaben lässt, hat auf den ersten Blick das größte Veränderungspotenzial, weil es Existenzsicherung und Erwerbsarbeit entkoppelt. Auch das Grundeinkommen ist kritisch zu hinterfragen. In der Diskussion eher den Linken zugeschrieben, vertreten auch (neo-)liberale Ideologien ein Grundeinkommen, so fordert die deutsche FDP aktuell eine Geldleistung von 400 € für alle zur freien Verfügung. Auch das Grundeinkommen muss von weitreichenden Infrastrukturmaßnahmen und in existenzsichernder Höhe sein, um die Teilhabe zu ermöglichen und soziale Ausgrenzung zu verhindert. Es wäre lohnenswert, die Diskussion um die Aspekte von frei zugänglichen öffentlichen Dienstleistungen, einem freien Gesundheitssystem und Recht auf freien Wohnraum als Aspekte eines Grundeinkommens in Bezug auf Sachleistungen abzurunden. In der derzeitigen erwerbszentrierten Gesellschaft löst das Grundeinkommen aber die Verdrängung vom Arbeitsmarkt ebenso wenig, wie es Lohnsubvention verhindert. Gerade gesellschaftlich wichtigen Aufgaben, wie Betreuungsarbeiten werden wieder in den Familienverband und damit zu den Frauen abgedrängt. Sicher hätte ein Grundeinkommen eine befreiende Wirkung auf ArbeitnehmerInnen, da die Notwendigkeit zur Existenzsicherung jeden Job anzunehmen, entschärft würde. Auch die Spirale nach unter würde aufgehalten, sobald die monetären Transferleistungen nicht an die Höhe des vorherigen Einkommens gekoppelt wären. Dies ist allerdings auch bei einer Grundsicherung der Fall.
Im Rahmen dieses Artikels können die Vor- und Nachteile, Effekte und Systematiken der einzelnen unterschiedlichen Konzeptionen nur gestreift werden. Jede für sich bedarf einer eingehenden allgemeinen Diskussion. Damit verbunden brauchen wir eine gesellschaftspolitische Auseinandersetzung über die Bewertung von Arbeit; das neoliberale Modell der Globalisierungsstrategie und Konkurrenzgesellschaft erfordert eine Gegendebatte über Alternativen.

Grund- oder Mindestsicherung:
Bedarfsorientierte Leistung, aufbauend auf dem bestehenden Sozialsystem. Basiert auf dem Haushaltseinkommen und ist an die „Arbeitswilligkeit“ gebunden. Entscheidend ist neben den Transferleistungen der Ausbau von Infrastruktur und nicht -tigmatisierenden Unterstützungsangeboten (soziale Dienstleistungen etc.).

Grundeinkommen:
Das Grundeinkommen ist eine Leistung, die unabhängig vom Erwerbsstatus und vom eigenen Einkommen jeder Person gewährt wird. In manchen Konzepten wird sie mit gesellschaftlicher Arbeit verbunden. Die Grundidee ist, alle EinwohnerInnen am gesellschaftlichen Reichtum teilhaben zu lassen (Sozialdividende).

Existenzgeld:
Vom Grundsatz her ähnlich dem Grundeinkommen. Das Konzept des Existenzgeldes entstand in den 80ern in der BRD im Rahmen der Arbeitsloseninitiativen und wird seither immer weiter entwickelt. Verknüpft mit der Forderung nach einer radikalen Arbeitszeitverkürzung, soll der Zugang zu Arbeit allen ermöglicht werden.

Negativsteuer:
Ist an das individuelle Erwerbseinkommen gebunden. Einkommen unter einer politisch festgesetzten Grenze werden Transferleistungen gewährt, wer über der Grenze ist zahlt Einkommenssteuer. Elemente der Negativsteuer in Österreich: Sollte keine Lohnsteuerpflicht bestehen, aber Sozialversicherung fällig werden, kann das Finanzamt eine Ausgleichszahlung bis zu 110 € gewähren. Ebenso kann in diesem Fall der AlleinverdienerInnen- und der AlleinerzieherInnenabsetzbetrag ausgezahlt werden. Dies ist im Zuge einer ArbeitnehmerInnen-Veranlagung geltend zu machen.

Bürgergeld:
Bürgergeld ist ein politisch festgelegter Betrag, den langzeitarbeitslose Menschen zusätzlich zu den Transfer- oder Versicherungsleistungen erhalten, wenn sie „Gemeinwesenarbeit“ machen. Eine Ablehnung führt zu Sanktionen, wie der Sperre des Geldbezuges. Aktuelles Beispiel für Bürgergeld ist das Arbeitslosengeld II in Deutschland in Verbindung mit dem so genannten „Ein-Euro-Job“. In der deutschen Diskussion beschreibt das Bürgergeld auch ein Grundeinkommen mit verpflichtendem Arbeitseinsatz.

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