Wer Texte verfasst, Software entwickelt, Bilder schafft, Musik komponiert oder aufführt, übt eine geistige bzw. kulturelle Tätigkeit aus, die im Geruche der Überflüssigkeit steht. Doch wer so sein Wissen teilt, die Kommunikation unterstützt, den Gesprächen Stoff und den Gefühlen Gestalt gibt, produziert damit das Leben nicht weniger, als es diejenigen tun, die Nahrungsmittel, Kleidung oder Wohnung herstellen, und trägt vor allem dazu bei, dass dieses Leben sich vom bloßen Vegetieren abhebt. Autoren und Interpreten von geistigen Werken anzuerkennen und sie auch an den Früchten der materiellen Produktion teilhaben zu lassen, ist recht und billig.
RAINER FISCHBACH
Eine andere Frage ist, in welcher Form dies geschehen soll. In den Normen der EU und der WTO kommt davon eine ganz eindeutige Auffassung zum Ausdruck: indem man die Werke als Waren und das Verhältnis der Autoren und Verlage zu diesen als eine des Eigentums bestimmt. In der Stärkung und konsequenten Durchsetzung von Eigentumsrechten sieht eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001 einen konstitutiven Faktor der europäischen Informationsgesellschaft – womit sie sich auf eine Zielvorstellung bezieht, die alle EU-Regierungen erklärtermaßen unterstützen. Die Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft entspricht deshalb dem kommerzialistischen Zielekanon der Gemeinschaft, an dessen erster Stelle der gemeinsame, freie Markt steht.
Als Ware auf dem Markt verkaufen kann man eine Sache nur, sofern man den Zugang zu ihr exklusiv zu gestalten vermag, d. h. sofern man Zahlungsunwillige von ihrem Genuss ausschließen kann. Ist das nicht möglich, handelt es sich nicht mehr um ein privates, sondern um ein öffentliches Gut, das niemand mehr exklusiv genießen kann. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch sieht im exklusiven Genuss und der so genannten Vindikation, d. i. dem Anspruch auf die Herausgabe der betreffenden Sache, die entscheidenden Merkmale des Eigentums. Beide treffen auf geistige Schöpfungen nicht zu: Niemand ist daran gehindert, das gleiche Buch zu lesen, die gleiche Musik zu hören etc., wie ich, wobei mein Genuss darunter nicht leidet. Weder wird ein geistiger Gegenstand durch Vervielfältigung und Verbreitung gemindert, noch kann, wer ihn aufgenommen hat, ihn wieder herausgeben. Geistiges Eigentum ist eine juristische Fiktion.
Die Möglichkeit, geistige Gegenstände als Waren zu verkaufen, steht und fällt mit der Kontrolle über deren Vervielfältigung und Verbreitung. Solange dazu relativ aufwändige und deshalb ebenso teure wie auffällige Technik erforderlich war, bereitete das nur geringe Schwierigkeiten. Die digitale Informationstechnik in Gestalt des PCs mit Internetanschluss, CD-Brenner und Laserdrucker bringt hier eine Entwicklung zu einem vorläufigen Höhepunkt, die sich bereits mit dem Offset-Druck, dem Xerox-Kopierer, der Audio- und Video-Kassette abzeichnete: Die Grenzkosten der Vervielfältigung und Verbreitung tendieren gegen Null, während die dazu erforderlichen Gerätschaften zumindest in unseren Breiten praktisch überall zu finden sind. Die Eigentumsfiktion lässt sich unter diesen Bedingungen nur aufrechterhalten, indem man die Technik in sinnwidriger Weise dazu einsetzt, etwas zu verhindern oder zu erschweren, was an sich ganz einfach geht. Noch bedenklicher sind die Nebenwirkungen der sich abzeichnenden Technik zur Kontrolle der Vervielfältigung und Verbreitung von digital codierten Werken (Digital Rights Management): Sie greift tief in die informationelle Selbstbestimmung der Nutzer ein. Sie macht nicht nur transparent, wer, wann, wo, welche Werke benutzt, sondern nimmt den Anwendern auch de facto die Kontrolle über ihre PCs. Der PC hört auf, ein persönlicher Computer zu sein.
Das Eigentumsprivileg in die digitale Welt zu übertragen, ist mit hohen sozialen Kosten verbunden, die sich in der Preisgabe fundamentaler Persönlichkeitsrechte nicht erschöpfen: Stellten die hohen Kosten der Vervielfältigung und Verbreitung von geistigen Werken bisher eine durch den ungenügenden Stand der Technik diktierte Grenze für deren Verbreitung dar, so bedeutet die Errichtung künstlicher Barrieren, dort wo die Technik Barrieren weitgehend niedergerissen hat, dass die Gesellschaft auf einen Teil des Reichtums verzichtet, der mit der Verbreitung und Nutzung solcher Werke entsteht. Mit dem Anspruch, den die Begriffe „Wissens-“ und „Informationsgesellschaft“ transportieren, ist das kaum vereinbar. Geistige Produktion steht nicht nur in einem Überlieferungs- und Diskurszusammenhang, sondern zielt auch immer darauf, auf diese zurückzuwirken. Ihre Werke werden nicht angeeignet und konsumiert wie ein Stück Brot, sondern wollen geteilt und diskutiert sein. Wenn ihren Schöpfern Privilegien zustehen, dann zu dem Zweck, den Reichtum und die Selbstverständigung aller zu fördern.
Die populäre Formel, dass Wissen heute umsonst sei, ist falsch. Die Informationstechnik hat nur die Grenzkosten der Vervielfältigung und des Transports von digitalisierten Werken nahezu auf Null gedrückt. Nicht zu übersehen sind immer noch einerseits die Grundkosten der technischen Infrastruktur, die für die Mehrheit der Menschen außerhalb der Industrienationen kaum verfügbar ist, und andererseits die Kosten der Produktion und der individuellen Aneignung des Wissens bzw. seiner Objektivierungen. Wissen ist nie umsonst: Ohne die Arbeit der Aufnahme, des kritischen Vergleichens und Bewertens, des Einordnens und Verknüpfens entsteht bzw. verbreitet sich kein Wissen. Eine Gesellschaft, deren Mitgliedern zu einem großen Teil dazu die Ressourcen, die Fähigkeit, die materiellen Mittel oder die Zeit fehlen, kann keine Wissensgesellschaft sein.
Menschen, die ihre Zeit der geistigen Produktion widmen, haben auch materielle Bedürfnisse. Zu erwarten, dass geistige Produktion nur neben der und nicht als Arbeit für den Lebensunterhalt stattfinde, machte sie zu einem Privileg von Rentiers. Doch ohne Zweifel wäre die Verallgemeinerung dieses Rentiersprivilegs: ohne Rücksicht auf ein damit zu erwerbendes Einkommen geistig tätig sein zu können, die ideale Voraussetzung für eine lebendige Kultur. Sie ersparte uns die Flut der nur des Geldes wegen entstandenen Produkte. Bis dahin besteht die entscheidende Frage darin, in welcher Form geistige Produktion zu schützen, zu honorieren oder gar zu privilegieren wäre, um den größten Nutzen für alle zu erzielen.
Das von den EU-Regierungen favorisierte Regime des geistigen Eigentums fördert die zunehmende Monopolisierung der geistigen Produktion bzw. der Kanäle zur ihrer Verbreitung und damit eine Flut von konformistischen Belanglosigkeiten. Nutzen tut sie vor allem den Medienkonzernen und einer kleinen Zahl von Stars. Bei verschwindenden Grenzkosten bedeutet jenseits einer gewissen Schwelle jede verkaufte Kopie reinen Profit. Das ist die Formel der Monopolentstehung. Vor diesem Hintergrund nimmt es sich besonders delikat aus, wenn die Verlage und Rundfunkanstalten ihre Autoren zunehmend zu Verträgen nötigen, die alle weiteren Verwertungen als abgegolten erklären, während sie militant gegen Beschränkungen des Eigentumprivilegs kämpfen, die z. B. kostenlose digitale Kopien von Werkausschnitten für Unterrichtszwecke erlauben. Andererseits weichen die Gesetzgeber davor zurück, wenigstens die Autoren durch angemessene Gerätepauschalen zu entschädigen, weil sie den Konflikt mit der Industrie scheuen.
Die Verlagsmonopole bedrohen auch die Vielfalt der wissenschaftlichen Publikationen. Was keine Masse bringt, wird eingestellt, während die Preise in Höhen klettern, die es vielen Universitäten nicht mehr gestatten, die Publikationen zu kaufen, deren Inhalt sie selbst erarbeitet und deren Druck sie zum Teil sogar bezuschusst haben. Die Zeit ist reif, über Alternativen nachzudenken.
Autor:
Rainer Fischbach
IT-Berater und Publizist (u. a. Freitag, WoZ). Studierte u. a. Philosophie und lehrte
Informatik an der Berufsakademie Baden-Württemberg.